I valori devono vivere in spazi liberi e pubblici di confronto.
[Werte brauchen für ihren Bestand freie und öffentliche Räume der Auseinandersetzung. Übers. E.W.]
(Stefano Rodotà)
1. Gegenstand und Zielsetzung
Der Einsatz von Korpora ist aus der Übersetzungsdidaktik nicht mehr wegzudenken2. Dies gilt insbesondere für den Fachübersetzungsunterricht, zumal Korpora bei der Übersetzung von Fachtexten einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten3. Zwar ist die Rechtssprache eine besondere Fachsprache, die sich u.a. durch ihre enge Bindung an die jeweilige Rechtsordnung auszeichnet, was in übersetzungsmethodischer Hinsicht zwangsläufig mit Methoden der Verfremdung einhergeht. Dennoch lassen sich Korpora von Rechtstexten sehr gewinnbringend in der Übersetzungsdidaktik – und entsprechend auch in der Übersetzungspraxis – einsetzen.
In diesem Aufsatz wird gezeigt, welchen Beitrag zur rechtssprachenbezogenen Wissensvermittlung ein Korpus wie GeLeCo (German Legal Corpus) für die Übersetzung von Rechtstexten aus dem Italienischen ins Deutsche leisten kann. Das am Dipartimento di Interpretazione e Traduzione (DIT) der Universität Bologna im Jahr 2021 erstellte und seither öffentlich zugängliche Korpus4 umfasst alle Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile der einschlägigen deutschen (im Sinne von bundesdeutschen) Websites5 und kann über die Online-Plattform von NoSketch Engine6 abgefragt werden.
Um ein besseres Verständnis für die Besonderheiten der Rechtsübersetzung und die betreffenden Übersetzungsmethoden zu schaffen, werden diese zunächst mit Fokus auf die Übersetzung von Rechtstexten aus dem Italienischen ins Deutsche kurz umrissen (2.). Nach der Vorstellung der verschiedenen Möglichkeiten der rechtssprachenbezogenen Wissensvermittlung, von denen die im Rahmen des Übersetzungsunterrichts erfolgende eine besondere Bedeutung erlangt (3.), wird auf die Arten von Korpora und deren Einsatz in der Übersetzungsdidaktik eingegangen (4.). Den zentralen Teil des Beitrags bilden die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten des Korpus GeLeCo im Übersetzungsunterricht mit Fokus auf der Didaktik der Rechtsübersetzung Italienisch-Deutsch (5.). In diesem Zusammenhang werden Nutzen und Grenzen des Korpuseinsatzes diskutiert und v.a. die verschiedenen Abfragemöglichkeiten (auch mit regulären Ausdrücken) vorgestellt, mit denen sich Definitionen, Kollokationen, d.h. charakteristische Wortverbindungen, und an die im Korpus vertretenen Textsorten gebundene lexikalisch-syntaktische Besonderheiten ermitteln lassen. Durch den praxis-orientierten Zuschnitt des Aufsatzes soll der Einsatz des Korpus GeLeCo erleichtert werden, das auch für alle anderen Rechtsübersetzungen mit Deutsch als Ziel- und Ausgangssprache geeignet ist, sofern unter Deutsch die an die bundesdeutsche Rechtsordnung gebundene Rechtssprache zu verstehen ist.
2. Besonderheiten der Rechtsübersetzung
Die Rechtsübersetzung ist bekanntermaßen eine besondere Fachübersetzung, was sich auf die Methoden und Verfahren der Übersetzung, die Übersetzungsdidaktik und die rechtssprachenbezogene Wissensvermittlung als deren Bestandteil auswirkt. Die Besonderheiten der Rechtsübersetzung, zu denen es mittlerweile eine umfassende Forschungsliteratur gibt7, sind zum einen im Gegenstand der Übersetzung und zum anderen in den die Übersetzungssituation ausmachenden Faktoren zu suchen8.
Gegenstand der Rechtsübersetzung ist der Rechtstext mit seinen sprachlich-textuellen Besonderheiten auf der Ebene der Terminologie, der nichtterminologischen Lexik, der Phraseologie, der Syntax, des Stils und der Textsortenkonventionen9. Rechtstexte sind dabei stets an Rechtsordnungen gebunden, die nationale (wie die italienische und die bundesdeutsche), supranationale (wie die des europäischen Gemeinschaftsrechts) oder internationale (wie die völkerrechtliche) sein können. Geht es nicht um die Übersetzung von Rechtstexten innerhalb von mehrsprachigen Rechtsordnungen (wie der Schweiz oder Belgien), sondern sollen Rechtstexte einer Rechtsordnung (z.B. der italienischen) für Empfänger aus einer anderen Rechtsordnung (z.B. der bundesdeutschen) übersetzt werden, müssen die sprachlich-textuellen Unterschiede im Zuge der Übersetzung mit den zur Verfügung stehenden Methoden (zu verstehen als allgemeinen Strategien) und Verfahren (zu verstehen als speziellen Techniken der Übersetzung) überbrückt werden.
Die involvierten Rechtsordnungen sind einer der wichtigsten Faktoren, die sich auf die Methode der Übersetzung auswirken und die sich von den üblichen Einflussfaktoren – Empfänger der Übersetzung und Übersetzungszweck – unterscheiden. Weitere Einflussfaktoren sind das anwendbare Recht, das v.a. im Vertragsrecht, weil dort von den Vertragsparteien festlegbar, eine Rolle spielt, und der rechtliche Status des übersetzten Textes, der sich von dem des zu übersetzenden Textes unterscheiden kann und vielfach insofern unterscheidet, als nur letzterer rechtliche Wirkungen entfaltet. Während die Frage, ob der Empfänger der Übersetzung ein Experte oder ein Laie ist, angesichts der Mehrfachadressiertheit der meisten Rechtstexte kaum eine Rolle spielt, kommt dem Übersetzungszweck, der ein institutioneller10, ein in einem engen institutionellen Zusammenhang stehender11 oder ein nicht-institutioneller12 sein kann, in übersetzungsmethodischer Hinsicht eine besonders wichtige Bedeutung zu. Dies liegt daran, dass die Methode der Bearbeitung, von einer Ausnahme abgesehen, nur bei der Übersetzung zu nicht-institutionellen Zwecken zulässig ist, während die Methoden ansonsten die der Verfremdung und der Einbürgerung, bei der Übersetzung innerhalb mehrsprachiger Rechtsordnungen z.T. auch die der Koredaktion sind13.
Geht es bei der Übersetzung um den hier mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten von GeLeCo interessierenden Fall, dass Rechtstexte der italienischen Rechtsordnung für Empfänger aus der bundesdeutschen Rechtsordnung übersetzt werden, sind die involvierten Rechtsordnungen zwei und die Zwecke der Rechtsübersetzung überwiegend institutionelle bzw. in einem engen institutionellen Zusammenhang stehende. Es geht also v.a. darum, betroffene Deutsche über die für sie relevante italienische Rechtslage zu informieren oder – z.B. durch die Erbringung des Urkundenbeweises – die Rechtsanwendung bzw. die Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen. In diesen Fällen ist es überwiegend der Ausgangstext, der rechtliche Wirkungen entfaltet, während der Zieltext eine rein informative Funktion hat, also dazu dient, die Empfänger, d.h. den Juristen und seinen Mandanten, über den Gegenstand des zu übersetzenden Textes und seine Wirkungen zu informieren. Angesichts der Unterschiede zwischen den involvierten Rechtsordnungen ergibt sich daraus, dass die Übersetzung immer auch verfremdende Elemente enthält und Einbürgerung nur bei weitgehender Entsprechung möglich ist. In Bezug auf die Terminologie bedeutet weitgehende Entsprechung zumindest eine Teiläquivalenz der Begriffe, die mangels in terminologischen Wörterbüchern oder Terminologiedatenbanken14 erfasster Definitionen durch Definitionsvergleich ermittelt werden müssen. Hinsichtlich nicht-terminologischer sprachlicher Mittel bedeutet weitgehende Entsprechung Funktionsgleichheit. Ist eine solche Entsprechung nicht gegeben, müssen Verfahren eingesetzt werden, mit denen den Empfängern die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen verdeutlicht werden können. Dazu gehören in terminologischer Hinsicht, wie bereits De Groot (1999: 208) herausstellt, insbesondere der Neologismus und die Begriffsumschreibung, ansonsten eine Übersetzung, die nahe am zu übersetzenden Text bleibt.
3. Didaktik der Rechtsübersetzung und rechtssprachenbezogene Wissensvermittlung
Für die Didaktik der Rechtsübersetzung und die rechtssprachenbezogene Wissensvermittlung als einem Teil davon ergeben sich daraus eine Reihe von Konsequenzen. Zunächst einmal müssen im Übersetzungsunterricht die Besonderheiten der Rechtsübersetzung im Vergleich zu anderen Fachübersetzungen herausgestellt werden. Diese beginnen bei dem stets an eine Rechtsordnung gebundenen Rechtstext mit seinen sprachlich-textuellen Besonderheiten, den bestimmten und den unbestimmten Rechtsbegriffen, den Besonderheiten der Definition, der bedingten Festigkeit der Wortverbindungen, den tradierten Satz- und Textbausteinen und den sonstigen textsortenkonventionellen Besonderheiten. Und sie führen zu den besonderen Faktoren, die auf die Rechtsübersetzung einen Einfluss haben. In einer Faktorenkonstellation, die die Involvierung zweier Rechtsordnungen vorsieht, muss neben der Methode der Einbürgerung, wie gesagt, auch die der Verfremdung verwendet werden, so dass sich übersetzte Rechtstexte im Unterschied zu anderen übersetzten Fachtexten vielfach wie Übersetzungen und nicht wie Originaltexte lesen. Dies alles wirkt sich unweigerlich auch auf die Hilfsmittel, v.a. die Korpora, und deren Einsatz in der Übersetzungsdidaktik aus (4. und 5.).
Die rechtssprachenbezogene Wissensvermittlung betrifft zum einen die rechtlichen Begriffe und zum anderen die nicht-terminologischen Aspekte. Im Rahmen des Übersetzungsunterrichts können in Bezug auf die Vermittlung des begrifflichen Wissens v.a. drei Ausrichtungen, nämlich die fachliche, die sprachliche und die methodische, unterschieden werden: Bei der fachlichen Ausrichtung wird das Fachwissen Recht und das damit verbundene rechtssprachliche Wissen nicht im Übersetzungsunterricht selbst, sondern in eigenen Kursen durch Juristen vermittelt. Diese Kurse können an Übersetzer oder an Juristen und Übersetzer in der Ausbildung adressiert sein. Der Vorteil solcher Kurse ist der, dass die Dozenten juristisch qualifiziert sind, was bei Übersetzungsdozenten ohne Doppelqualifikation nicht der Fall ist. Der Nachteil ist der, dass der Bezug zu den Texten, die Gegenstand des Übersetzungsunterrichts sind, nur dann gegeben ist, wenn der Rechts- und der Übersetzungskurs eng aufeinander abgestimmt sind. Ein weiterer Nachteil ist der, dass rechts- und rechtssprachliches Wissen i.d.R. nur zu einer Rechtsordnung vermittelt werden, was im Fall der Involvierung zweier Rechtsordnungen nicht ausreichend ist.
Was die sprachliche Ausrichtung anbelangt, so wird das rechtssprachenbezogene und das damit verbundene rechtliche Wissen im Übersetzungsunterricht selbst vermittelt. Die Begriffe, die im zu übersetzenden Text vorkommen, werden in größere Kontexte gestellt, von denen ausgehend rechtliches und rechtssprachliches Wissen aufgebaut wird. Die Vorteile einer solchen Ausrichtung sind die, dass beide in die Übersetzung involvierten Rechtsordnungen gleichermaßen berücksichtigt werden und dass der direkte Bezug zu den zu übersetzenden Texten gegeben ist. Der Nachteil ist der, dass die fachliche Breite und Tiefe nicht in der gleichen Weise wie bei der fachlichen Ausrichtung gewährleistet werden kann.
Bei der methodischen Ausrichtung geht es darum, angehenden Übersetzern Methoden des Erwerbs des rechtlichen und rechtssprachenbezogenen Wissens zu vermitteln. Ein Anwendungsfall dieser Ausrichtung ist das Personal Knowledge Management, das nicht speziell für die Rechtsübersetzung, sondern für die Fachübersetzung im Allgemeinen konzipiert wurde15.
Die nicht-terminologischen Aspekte der rechtssprachenbezogenen Wissensvermittlung fallen unter die sprachliche Ausrichtung. Texte im Allgemeinen und Korpora im Besonderen spielen hierbei eine besonders wichtige Rolle.
4. Arten von Korpora und deren Einsatz in der Übersetzungsdidaktik
Korpora sind Sammlungen von Originaltexten, die in elektronischer Form vorliegen und nach spezifischen Kriterien, die für jedes Korpus festgelegt werden, zusammengestellt werden (vgl. Laviosa 2010: 80). Sie werden zu unterschiedlichen wissenschaftlichen, praktischen oder didaktischen Zwecken erstellt und analysiert. Im Zusammenhang mit Übersetzungen wird der Korpusbegriff gerne um übersetzte Originaltexte erweitert.
Mit Bezug auf die Rechtsübersetzung unterscheidet Biel (2010: 3-4)16 zwischen einsprachigen Korpora einerseits und zwei- bzw. mehrsprachigen Korpora andererseits. Zu den einsprachigen Korpora zählt sie sowohl einsprachige Korpora aus Originaltexten der Sprache A, die primär zu linguistischen, lexikographischen und sprachdidaktischen Zwecken eingesetzt werden, als auch Vergleichskorpora aus Originaltexten der Sprache A und Übersetzungen in die Sprache A, deren Analyse translationswissenschaftlichen Zwecken dient. Bei den zwei- bzw. mehrsprachigen Korpora, bei denen der Zweck der Analyse immer auch ein translationswissenschaftlicher ist, differenziert Biel zwischen a) Vergleichskorpora aus Originaltexten der Sprache A und Originaltexten der Sprache B und ggf. weiterer Sprachen und b) Parallelkorpora aus alignierten Übersetzungen zwischen den Sprachen A und B und ggf. weiteren Sprachen17.
Für die Didaktik der Rechtsübersetzung spielen sowohl die wissenschaftlichen Ergebnisse linguistisch und/oder translationswissenschaftlich ausgerichteter Korpusuntersuchungen als auch der Einsatz von bereits verfügbaren oder aber ad hoc erstellten, auf die spezifischen Erfordernisse von Übersetzungsaufträgen zugeschnittenen Korpora eine Rolle. Was die in diesem Zusammenhang besonders interessierenden einsprachigen Korpora aus Originaltexten der Sprache A anbelangt, so sind erstere – wie GeLeCo – bereits zusammengestellt18 und können unmittelbar für die Übersetzung genutzt werden, letztere dagegen können aus Texten aus der eigenen Berufspraxis, aus Gesetzen und Gerichtsurteilen aus öffentlich zugänglichen Datenbanken und aus von den juristischen Fachverlagen vertriebenen Formularsammlungen zu den Rechtsgebieten zusammengestellt werden, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Übersetzungsauftrag eine Rolle spielen. Mit jeder Kategorie von Texten ist dabei eine besondere Problematik verbunden. Texte aus der eigenen Berufspraxis stehen erst nach einer längeren Berufstätigkeit für jede zu übersetzende Textsorte in ausreichender Zahl zur Verfügung und sind aus Copyrightgründen nur für den Eigengebrauch bestimmt. Texte aus Formularbüchern sind Textschablonen, die für eine Vielzahl von konkreten Einzelfällen erstellt werden. Gesetze und Gerichtsurteile sind Texte, deren Einsatz Grenzen gesetzt sind, auf die noch einzugehen sein wird.
5. Das Korpus GeLeCo und sein Einsatz in der Didaktik der Rechtsübersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche
5.1 Größe des Korpus, Zusammensetzung und Zugang
GeLeCo ist ein Korpus aus deutschen Originaltexten (gemeint: Originaltexten des bundesdeutschen Rechts), das bei der Übersetzung von italienischen Rechtstexten (gemeint: Rechtstexten des italienischen Rechts) dann eingesetzt werden kann, wenn Methoden der Einbürgerung zum Tragen kommen (2.). Es besteht aus 196.107.719 tokens, 144.462.122 Wörtern, 11.260.450 Sätzen und 62.695 Texten (Abbildung 1).
Die genaue Zusammensetzung des Korpus (composition) findet sich im File document unter Punkt 2.1. (Abbildung 2).
Den größten Teil des Korpus machen die Gerichtsurteile aus, die der Website https://www.rechtsprechung-im-internet.de/, betrieben vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und vom Bundesamt für Justiz, entnommen sind. Der zweitgrößte Teil besteht aus den Gesetzen der Website https://www.gesetze-im-internet.de/, die gleichfalls vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und vom Bundesamt für Justiz betrieben wird. Das Schlusslicht bilden die Verwaltungsvorschriften der Website https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/, betrieben von der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums des Inneren.
Weitere Informationen im File document betreffen das Annotationsschema (Punkt 2.2.) und die Metadaten (Punkt 2.3.), Einzelheiten der Korpuserstellung (Punkte 3. und 4.) sowie eine kurze Einführung zu Zugang, Zusammensetzung und Einsatzmöglichkeiten des Korpus: „GeLeCo“, so heißt es dort in Punkt 1., „is a large German Legal Corpus for research, teaching and translation purposes“. Das Korpus ist öffentlich auf der Website https://corpora.dipintra.it/ zugänglich und gehört zu den Korpora des Forschungszentrums CoLiTec des Dipartimento di Interpretazione e Traduzione (DIT) der Universität Bologna. Bei der Auswahl von Public (öffentlich zugängliche Korpora) öffnet sich eine Seite mit einem Dropdown-Menü (Abbildung 3), über das GeLeCo ausgewählt werden kann.
5.2 Abfragemöglichkeiten
Mit GeLeCo lassen sich sowohl Wortlisten als auch Konkordanzen erstellen. Letzteres ist für die Didaktik – wie auch für die Praxis – der Rechtsübersetzung von besonderem Interesse, da sich so wichtige Informationen v.a. über den Sprachgebrauch in Rechtstexten gewinnen lassen. Angesichts ihrer Wichtigkeit ist die Konkordanzfunktion voreingestellt. Die Abfragemöglichkeiten sind die folgenden (Abbildung 4).
Bei der einfachen Suche (simple query) werden alle Wortformen des Suchwortes bzw. der Suchwörter gefunden. Werden mehrere Suchwörter, z.B. Vertrag und abschließen, in die Suchmaske eingegeben, kann zwischen diesen das Platzhalterzeichen * eingefügt werden, das ein dazwischen stehendes Wort ersetzt (Abbildung 5).
Anders verhält es sich bei der Suche nach Lemmata (lemma) und bei der nach Wörtern (word), wo jeweils nur nach einem Suchwort gesucht werden kann. Der Unterschied zwischen den beiden Abfragemöglichkeiten liegt darin, dass bei der Lemmasuche – wie bei der einfachen Suche – alle Wortformen gefunden werden, bei der Wortsuche nur die in die Suchmaske eingegebene Wortform.
Mit der Phrasensuche (query type: phrase) kann nach Kombinationen aus zwei und mehreren Wörtern, z.B. rechtskräftiges und Urteil und ergangen, gesucht werden (Abbildung 6). Gefunden werden nur die in die Suchmaske eingegebenen Wortformen. Platzhalterzeichen können nicht verwendet werden.
Über die Zeichensuche (query type: character) werden zum eingegebenen Suchwort, z.B. Urteil, nicht nur alle Wortformen, sondern auch die Komposita und alle Wörter gefunden, die das Suchwort enthalten (Abbildung 7).
Die komplexeste Suche ist die CQL-Suche (query type: CQL), bei der reguläre Ausdrücke zum Einsatz kommen, die eine breite Palette an Suchmöglichkeiten bieten. Deren Beschreibung findet sich auf der Homepage von Sketch Engine https://www.sketchengine.eu/documentation/corpus-querying/, die über die Funktion User Guide im Menü auf der linken Seite (Abbildung 3) zu erreichen ist. Mit dieser Suchfunktion kann nicht nur nach Wörtern und Lemmata, sondern auch nach tags gesucht werden. Zum tagset summary für das Korpus GeLeCo wird direkt unter der CQL-Eingabemaske verlinkt (Abbildung 4). Interessant sind u.a. die Möglichkeiten der Suche nach Anfangs- und/oder Endzeichenfolgen, die Definition von Abständen und die Kombinationen aus Wort- bzw. Lemma- und tag-Suche, die für die Disambiguierung oder für die Ermittlung von Unterschieden im Gebrauch wichtig ist (Abbildungen 8 und 9: attributiver – ADJA – vs. adverbialer oder prädikativer – ADJD – Gebrauch des Adjektivs nichtig).
Mit der Filterfunktion lassen sich darüber hinaus mehrere, auch unterschiedliche Abfragen kombinieren und Suchabstände zwischen den Abfragen festlegen. So kann beispielsweise mit der einfachen Suche erst nach dem Wort Urteil gesucht werden. Danach kann im Menü links die Funktion Filter ausgewählt und in die sich öffnende Maske die Wortverbindung im Namen des Volkes eingegeben und die Phrasensuche aktiviert werden. Bei Festlegung eines Abstands von 5 Wörter links und 5 Wörtern rechts vom ersten Suchwort ist das Ergebnis das Folgende:
5.3 Nutzen und Grenzen von GeLeCo
Das Korpus GeLeCo kann in vielfacher Hinsicht in der Didaktik – wie in der Praxis – der Rechtsübersetzung genutzt werden, ganz zu schweigen von dem beträchtlichen Nutzen, das dem Korpus für rechtslinguistische Untersuchungen zukommt. Bevor auf den hier interessierenden Einsatz von GeLeCo in der Übersetzerausbildung eingegangen wird, sollen kurz die Grenzen eines solchen Einsatzes aufgezeigt werden.
In erster Linie sind die Grenzen durch die in 2. thematisierten Besonderheiten der Rechtsübersetzung bedingt. Soll ein in der italienischen Rechtsordnung verankerter Rechtstext für Empfänger aus der bundesdeutschen Rechtsordnung übersetzt werden, haben es die Übersetzer mit zwei Rechtsordnungen zu tun, zwischen denen je nach dem Rechtsgebiet (z.B. Strafprozessrecht vs. Handelsrecht), dem der zu übersetzende Text zuzuordnen ist, mehr oder weniger große Unterschiede bestehen. Je größer die Unterschiede desto geringer ist der Nutzen des Korpus. Im Fall zu großer begrifflicher Differenzen (wie im Strafprozessrecht) können nicht nur die im Korpus gefundenen Termini, sondern auch deren Kollokationspartner bei der Übersetzung nicht verwendet werden. Gleiches gilt für die textsortenspezifischen lexikalisch-syntaktischen Mittel. Darüber hinaus werden dem Einsatz von GeLeCo auch durch die Textsorten, aus denen sich das Korpus zusammensetzt, Grenzen gesetzt. Den größten Nutzen hat ein Korpus in der Zielsprache dann, wenn es aus denselben Textsorten wie der Ausgangstext besteht. Sollen also Gesetze, Gerichtsurteile und Verwaltungsvorschriften übersetzt werden, können die jeweiligen Subkorpora am gewinnbringendsten eingesetzt werden. Da Gesetze für alle Rechtstexte grundlegend sind, kann das betreffende Subkorpus darüber hinaus generell verwendet werden.
Bezüglich des die genannten Grenzen überwiegenden Nutzens von GeLeCo sind, beschränkt auf die hier interessierende Konkordanzfunktion, im Wesentlichen drei Einsatzbereiche zu unterscheiden, wenn das rechtssprachenbezogene und das damit verbundene rechtliche Wissen – wie in 3. aufgezeigt – im Übersetzungsunterricht selbst vermittelt wird. Diese Einsatzbereiche von GeLeCo, die im Übersetzungsunterricht und zu Hause in den verschiedenen Phasen der Übersetzung – Vorbereitung, Übersetzung, Korrektur und Nachbereitung – genutzt werden können, sind Definitionen, Kollokationen und lexikalisch-syntaktische Besonderheiten.
5.4 Definitionssuche
Definitionen werden im Recht in Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteilen und in der rechtswissenschaftlichen Literatur formuliert. Das größte Gewicht haben die Definitionen in Gesetzen, die allerdings auf das betreffende Gesetz beschränkt sein können. Im Unterschied zu den Definitionen in Verwaltungsvorschriften betreffen sie zudem alle Bürger, an die sich das Gesetz wendet. Von der Rechtswissenschaft werden Definitionen mangels Definitionen im Gesetz erstellt. Definitionen in Gerichtsurteilen haben die Besonderheit, dass sie anwendungs- und einzelfallbezogen sind.
Zur Suche nach deutschen Definitionen bieten sich zwecks italienisch-deutschen Vergleichs verschiedene Möglichkeiten an, die mit der Spezifik der zur Definition verwendeten sprachlichen Mittel verbunden sind. Dazu gehören insbesondere: [Suchwort] im Sinne [des/der/von], unter [Suchwort] ist/sind zu verstehen und [Suchwort] ist/wird definiert als/wie folgt definiert. Darüber hinaus gibt es in Rechtstexten immer auch Punkte in der Systematik der betreffenden Textsorte, die mit Begriff oder Begriffsbestimmung überschrieben sind. Die Suche nach [Suchwort] im Sinne [des/der/von] kann mit der einfachen Suche durchgeführt werden (Abbildung 11).
Für die Suche nach unter [Suchwort] ist/sind zu verstehen bietet sich die CQL-Suche an, bei der u.a. auch mögliche Abstände zwischen den Wörtern – z.B. 0 bis 1 zwischen unter und Herstellungsland bzw. Warenbezeichnung bzw. Gewerbebetrieb – berücksichtigt werden können (Abbildungen 12, 13 und 14).
Auch für die Suche nach [Suchwort] ist/wird definiert als/wie folgt definiert und für die Suche nach Begriff bzw. Begriffsbestimmung und [Suchwort] eignet sich die CQL-Suche. Bei letzterer muss u.U. von größeren Abständen ausgegangen werden, da das Suchwort eines von mehreren definierten Wörtern sein könnte und in der Reihenfolge der Definitionen nicht unbedingt an erster Stelle stehen muss.
5.5 Kollokationssuche
Die Kollokationen eines Suchworts (z.B. Einlage) lassen sich leicht über die einfache Suche ermitteln. Bei zu vielen Ergebnissen kann die Suche durch die Verwendung von tags (z.B. ADJA für attributive Adjektive) eingeschränkt werden. In diesem Fall muss eine CQL-Suche durchgeführt werden (Abbildung 15).
Zu beachten ist, dass die Kollokationen desselben Suchworts, wie erstmals von Kjær (1990) herausgearbeitet wurde, je nach Subkorpus andere sein können, auf jeden Fall aber Unterschiede in der Frequenz festzustellen sind. Sollen die Kollokationen in einem bestimmten Subkorpus gefunden werden, muss die Grundeinstellung der gemeinsamen Suche im gesamten Korpus über die Funktion text types geändert werden.
Wichtig ist im Zusammenhang mit der Kollokationssuche auch die Überprüfung von Hypothesen. Die Frage, ob eine mutmaßliche Kollokation, z.B. Einlage leisten, tatsächlich verwendet wird und/oder wie frequent ihr Gebrauch ist, wird am besten mit Hilfe der CQL-Suche beantwortet (Abbildung 16).
5.6 Suche nach lexikalisch-syntaktischen Besonderheiten
Zu den sich in Rechtstexten manifestierenden lexikalisch-syntaktischen Besonderheiten der Rechtssprache gibt es eine umfassende Forschungsliteratur19. Korpora von Rechtstexten wie GeLeCo eignen sich hervorragend, um diese mit Bezug auf die im Korpus vertretenen Textsorten zu ermitteln. Nicht nur für die rechtslinguistische Forschung sind solche Korpora jedoch eine Bereicherung, sondern auch in der Didaktik (und der Praxis) der Rechtsübersetzung können sie mit Gewinn eingesetzt werden. Ist für die Ermittlung der lexikalischen Besonderheiten oft schon die einfache Suche zielführend, eignet sich für die Ermittlung der syntaktischen Besonderheiten v.a. die CQL-Suche.
Im Folgenden sollen exemplarisch anhand der Ausdrucksmittel der Konditionalität Möglichkeiten des Einsatzes innerhalb der folgenden grundsätzlichen Einsatzbereiche aufgezeigt werden. Diese betreffen 1. den Gebrauch von Wörtern und syntaktischen Konstruktionen in den im Korpus vertretenen Textsorten, 2. die Frequenz des Gebrauchs bestimmter Wörter und syntaktischer Konstruktionen im Vergleich zu anderen und 3. Besonderheiten in der Semantik. Die Ausdrucksmittel der Konditionalität sind vielfältiger Natur. Neben den konditionalen Konnektoren gehören dazu laut Volodina (2014: 697ff.) asyndetische konditionale Verknüpfungen von zwei Sätzen, parenthetische Partizipialkonstruktionen, asymmetrische Satzkoordination durch und und oder, Fügungen mit Substantiven wie Bedingung und Voraussetzung, konditionale Präpositionalphrasen generische w-Relativsätze, wenn- vs. dass-Komplementsätzen, optative Konditionale und einstellige Adverbien auf -falls.
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Ausgehend von einem von der Gemeinsprache her bekannten Gebrauch der Ausdrucksmittel der Konditionalität, beispielsweise des Konnektors angenommen in satzeinleitender Position, kann überprüft werden, ob dieser in den Textsorten des Korpus gleichfalls gegeben ist. Mit Hilfe der Wortsuche kann festgestellt werden, dass der besagte Konnektor nur in Gerichtsurteilen vorkommt (Abbildung 17) und das Gleiche gilt für den Konnektor angenommen, dass.
Dieser Befund erklärt sich daraus, dass in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften keine Annahmen formuliert werden.
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Weiß man bereits, welche Ausdrucksmittel der Konditionalität in der Rechtssprache verwendet werden20 und will man beispielsweise überprüfen, wie frequent der Gebrauch des Konnektors falls in satzeinleitender im Vergleich zu nicht satzeinleitender Position in den verschiedenen Textsorten ist, kann man dies, um den Genitiv des Substantivs Fall auszuschließen und nur die satzeinleitenden unterordnenden Konjunktionen (KOUS) zu finden21, mit Hilfe einer CQL-Suche ermitteln: [word="Falls" & tag="KOUS"] (Tabelle 1).
falls im gesamten Korpus 4.524 Falls im gesamten Korpus 1.401 falls im Subkorpus der Gesetze 1.306 Falls im Subkorpus der Gesetze 190 falls im Subkorpus der Gerichtsurteile 2.899 Falls im Subkorpus der Gerichtsurteile 979 falls im Subkorpus der Verwaltungsvorschriften 243 Falls im Subkorpus der Verwaltungsvorschriften 78 Nicht möglich ist dagegen die Auflösung der semantischen Ambiguität, die bei dem Konnektor wenn gegeben ist, der neben einer konditionalen auch eine temporale Bedeutung hat. Reduziert werden kann die Ambiguität allerdings durch die von Soffritti (2013: 34) vorgeschlagene Hinzufügung von Wörtern wie jedes Mal oder erst, die auf die temporale Bedeutung von wenn verweisen. Auch in diesem Fall ist eine CQL-Suche erforderlich.
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Um Besonderheiten in der Semantik der Ausdrucksmittel der Konditionalität auszumachen, müssen die Gebrauchskontexte in den Blick genommen werden, wozu eine einfache Wortsuche ausreicht (Abbildung 18).
Diese zeigt beispielsweise, dass der Konnektor solange nicht nur eine rein temporale, sondern auch eine primär temporale und sekundär konditionale Bedeutung haben kann22. So ist die Bedeutung von solange in Zeile 5 von Abbildung 18 sowohl temporal als auch konditional (Beispiel 1 vs. Beispiel 2).
(1) Der Unternehmer darf außer in begründeten Ausnahmefällen die Beschäftigten nicht auffordern, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen, solange eine unmittelbare erhebliche Gefahr fortbesteht. (Korpus-beleg)
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(2) Der Unternehmer darf außer in begründeten Ausnahmefällen die Beschäftigten nicht auffordern, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen, wenn eine unmittelbare erhebliche Gefahr fortbesteht und für die Zeit, in der diese fortbesteht. (Paraphrase des Korpusbelegs)
Die Bedeutung von solange in Zeile 12 von Abbildung 18 dagegen ist eine rein temporale (Beispiel 3 vs. Beispiel 4).
(3) Dieses Gesetz ist auf Inhaber von steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln im Sinne der §§ 87a und 111 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gefördert worden sind, entsprechend anzuwenden, solange das Besetzungsrecht besteht. (Korpusbeleg)
(4) Dieses Gesetz ist auf Inhaber von steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln im Sinne der §§ 87a und 111 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gefördert worden sind, entsprechend für die Zeit anzuwenden, in der das Besetzungsrecht besteht. (Paraphrase des Korpusbelegs)
6. Schlussbemerkung und Ausblick
Ein Korpus wie GeLeCo bietet in der Didaktik – wie in der Praxis – der Rechtsübersetzung verschiedene Einsatzmöglichkeiten, wie eben an Beispielen aufgezeigt wurde. Voraussetzung für den Korpuseinsatz ist, dass im Vorfeld ein Bewusstsein für dessen Nutzen, aber auch dessen Grenzen geschaffen wird. Damit das Korpus gewinnbringend eingesetzt werden kann, müssen schließlich die Abfragemöglichkeiten trainiert werden. Dies betrifft besonders die CQL-Suche und den Einsatz von regulären Ausdrücken.
Im Vergleich zu nicht elektronischen Hilfsmitteln haben Korpora wie GeLeCo den Vorteil, dass sie aktuell und leicht aktualisierbar sind, so dass dort rechtssprachenbezogenes Wissen verfügbar ist, das anderweitig ggf. noch nicht zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für Definitionen, v.a. für solche in Gesetzen. Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich von GeLeCo ist daher auch die juristische Terminologiearbeit in allen Bereichen, in denen z.B. bedingt durch neue EU-Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze erlassen werden.
Notes
- Rein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag das generische Maskulinum verwendet. [^]
- Einen aktuellen Überblick liefert Bernardini (2022). [^]
- Vgl. Wurm (2017) mit weiterführender Literatur zum Korpuseinsatz in der Praxis und der Didaktik der Fachübersetzung. [^]
- Für die Erstellung des Korpus sei Antonio Giovanni Contarini gedankt, für die Bereitstellung auf https://corpora.dipintra.it/ Eros Zanchetta. [^]
- Hierbei handelt es sich um die Websites https://www.gesetze-im-internet.de/, https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/ und https://www.rechtsprechung-im-internet.de/ (28.09.2021). [^]
- Im Gegensatz zu der kommerziellen Korpusmanagement- und -analysesoftware Sketch Engine handelt es sich bei No-Sketch Engine um eine in den Funktionen begrenzte Open-Source-Version der besagten Software, die technische Kenntnisse der Nutzung externer Programme zur Aufbereitung von Korpora für die Nutzung mit NoSketch Engine voraussetzt. [^]
- Allein die Zahl der Monographien, die in den letzten dreißig Jahren zur Rechtsübersetzung geschrieben wurden, beläuft sich auf knapp 30 (vgl. Maldussi / Wiesmann 2020 mit bibliographischen Angaben). [^]
- Zur Vielschichtigkeit der sich hieraus ergebenden Forschungsperspektiven vgl. insbesondere Biel (2017: 80-82). [^]
- Die sprachlich-textuellen Besonderheiten von Rechtstexten werden in zahlreichen Sammelbänden und – was die Terminologie anbelangt – auch Monographien thematisiert. Einen guten Überblick liefert die Online-Bibliographie der Zeitschrift Fachsprache (vgl. https://ejournals.facultas.at/index.php/fachsprache/bibliography, 28.09.2021). [^]
- Ein solcher Zweck ist beispielsweise der, wie im Fall der Übersetzung von Verordnungen und Richtlinien des europäischen Gemeinschaftsrechts, die Kenntnis von und die Anwendung der Rechtsnormen zu ermöglichen, die das rechtliche Bezugssystem der Empfänger bilden. [^]
- Ein solcher Zweck ist beispielsweise der, den betroffenen Ausländer, z.B. einen Deutschen, über die für ihn relevante Rechtslage in einer inländischen, z.B. der italienischen Rechtsordnung, bedingt durch ein Zivilurteil, eine Strafanzeige oder Sonstiges, zu informieren. [^]
- Ein solcher Zweck ist beispielsweise der, in einer mehrsprachigen Rechtsordnung wie der Schweiz durch die Übersetzung von rechtswissenschaftlichen Texten ein Wissen über die eigene Rechtskultur zu vermitteln. [^]
- Zu den Faktoren, Methoden und Verfahren der Rechtsübersetzung vgl. ausführlich Wiesmann (2004: 75-149). [^]
- Besonders wichtig für die italienisch-deutsche Übersetzung ist das Informationssystem für Rechtsterminologie bistro des Instituts für Angewandte Sprachforschung von Eurac Research (vgl. http://bistro.eurac.edu/de/, 28.09.2021), das nicht nur für die Übersetzung in die bundesdeutsche, sondern auch für die in die österreichische und die Schweizer Rechtssprache und v.a. für die Übersetzung italienischer Rechtstexte für Südtirol einsetzbar ist. [^]
- Die Methode des Personal Knowledge Management (vgl. insbesondere Kastberg / Grove Ditlevsen 2009) wurde v.a. zu Beginn dieses Jahrhunderts eingesetzt, offensichtlich aber nicht weiter verfolgt. [^]
- Biel (2010) verwendet, das sei hier angemerkt, die translationswissenschaftliche Terminologie, die sich von der korpuslinguistischen insofern unterscheidet, als dort Vergleichskorpora „Texte mehrerer Sprachen S1 … Sn zu vergleichbaren Diskursbereichen“ sind, Parallelkorpora dagegen „aus Texten in einer Sprache S1 und deren Übersetzung(en) in die Sprache(n) S2 … Sn bestehen.“ (Lemnitzer / Zinsmeister 2015: 138). [^]
- Zum Nutzen der Korpuslinguistik für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rechtsübersetzung vgl. auch Pontrandolfo (2019). [^]
- Zu dieser Art von einsprachigen Korpora zählt auch JuReKo, das juristische Referenzkorpus des deutschsprachigen Rechts. Anders als bei GeLeCo steht bei JuReKo jedoch nicht die Rechtsübersetzung im Vordergrund. Vielmehr versteht sich das Projekt als Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung, das neuere Erkenntnisinteressen und Methoden der Rechts- und der Sprachwissenschaft vereint und auf die Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik zielt (vgl. https://cal2.eu/core-projects-and-associated-projects/jureko-juristisches-referenzkorpus, 28.09.2021). [^]
- Verwiesen sei hier noch einmal auf die Online-Bibliographie der Zeitschrift Fachsprache (vgl. https://ejournals.facultas.at/index.php/fachsprache/bibliography, 28.09.2021). [^]
- Zu den Ausdrucksmitteln der Konditionalität in deutschen, österreichischen, Schweizer und Südtiroler Gesetzen vgl. grundlegend Soffritti (2013). [^]
- Der satzeinleitende Konnektor falls, der nicht groß, sondern klein geschrieben ist, da er auf ein anderes Satzzeichen als einen Punkt folgt, kann damit zwar nicht gefunden werden, trotzdem reduziert die CQL-Suche, mit der sich – wie gesagt – der Genitiv des Substantivs Fall ausschließen lässt, die Ambiguität erheblich. [^]
- Mit Bezug auf den Konnektor sobald weist auf diesen Überschneidungsbereich von Temporalität und Konditionalität bereits Soffritti (2009: 31f.) hin. Weiterführend Wiesmann (im Druck). [^]
Literatur und Ressourcen
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Biographische Notiz
Eva Wiesmann ist Professorin für deutsche Sprache und Übersetzung am Dipartimento di Interpretazione e Traduzione (DIT) der Universität Bologna. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Fachsprachenforschung und Translationswissenschaft mit besonderem Bezug auf die Rechtssprache und die Rechtsübersetzung. Darüber hinaus ist sie lexikographisch tätig, u.a. für den Verlag C.H. Beck, für den sie an der Neubearbeitung des Fachwörterbuchs „Recht und Wirtschaft (Conte/Boss) – Italienisch-Deutsch“ mitgewirkt hat.